Viel mehr als Nachhilfe...

Machen Sie sich Sorgen, weil Ihr Kind Schwierigkeiten beim Lesen- oder Schreibenlernen hat? Hat es trotz häufigen Übens oder Nachhilfe immer noch Schwierigkeiten?

 

Möglicherweise liegt eine Lese-Rechtschreibschwäche oder auch Legasthenie vor, die eine gezielte Behandlung der oft tieferliegenden Ursachen im Rahmen einer außerschulischen, individuellen Fördermaßnahme erfordert.

Bei einer Lese-Rechtschreibstörung handelt es sich um eine umschriebene Entwicklungsstörung im Lesen und/oder Schreiben. Die Hör- und Sehfunktion, sowie die Intelligenz sind nicht beeinträchtigt. Trotz ausreichender Beschulung ist das Erlernen von Lesen und Schreiben für die betroffenen Kindern sehr mühsam und führt nicht selten zu emotional-sozialen Problemen wie geringem Selbstwertgefühl, Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu kindlichen Depressionen.

 

Wann spricht man von einer Lese-Rechtschreibschwäche oder auch Legasthenie?

Die folgenden Merkmale können einen ersten Hinweis geben.

  • Zeigt Ihr Kind Aufälligkeiten in der Schule beim Erlernen von Lesen und / oder Schreiben?
  • Hat es Startschwierigkeiten beim Vorlesen, liest es stockend von Wort zu Wort oder von Buchstabe zu Buchstabe?
  • Verliert es beim Lesen die Zeile?
  • Kommt es zu Vertauschungen von Wörtern im Satz oder von Buchstaben in Wörtern?
  • Kommt es zu Auslassungen, Ersetzen, Verdrehen oder Hinzufügen von Worten oder Satzteilen?
  • Liest es sehr langsam?
  • Hat es Schwierigkeiten, Zusammenhänge zu erkennen, Schlüsse zu ziehen oder das Gelesene wiederzugeben?
  • Kommt es vor, dass es beim Schreiben Buchstaben “verdreht” wie z.B. b/d, p/q, u/n?
  • Lässt es Buchstaben aus, zB. “ach” statt ”auch”?
  • Verwechselt es stimmhafte und stimmlose Buchstaben wie d/t. b/p, k/g?
  • Kommt es vor, dass ein und dasselbe Wort immer unterschiedlich falsch geschrieben wird?

 

Wenn Sie einige der oben beschriebenen Schwierigkeiten bei Ihrem Kind beobachtet haben und sich Sorgen wegen seiner schulischen Entwicklung machen, sollten Sie zunächst Kontakt zu Ihrem Kinderarzt suchen.

 

Lese - Rechtschreibtherapie – viel mehr als Nachhilfe

Als vom BVL (Bundesverband für Legasthenie) zertifizierte Dyslexieherapeutin biete ich Ihnen und Ihrem Kind in meiner Praxis eine differenzierte Diagnostik bei Lese-und Rechtschreibschwierigkeiten an.

 

Dazu gehören nach einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen zunächst die Überprüfung der Rechtscheibfähigkeiten und des Lesevermögens.

Besonderen Wert lege ich auf die Erfassung der sog. phonologischen Fähigkeiten, in denen es z.B. darum geht, Reime zu erkennen, Wörter in Silben zu unterteilen, Laute zu Wörtern zusammen zu setzen etc.

 

Sehr häufig nämlich finden sich neben den Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens  und / oder Rechtschreibens auch Auffälligkeiten in diesem Bereich der sog, “phonologischen Bewusstheit”, die bei manchen Kindern bereits im Vorschulalter zu beobachten waren und im Rahmen einer Artikulationsstörung oder sogar einer umfassenden Sprachentwicklungsstörung aufgetreten sind.

 

Nach der beschriebenen ausführlichen Diagnostik werden Sie und Ihr Kind über die Testergebnisse unterrichtet und ich plane mit Ihnen die logopädische Therapie, die individuell an den Schwierigkeiten Ihres Kindes ansetzen wird. Dabei ist es mir besonders wichtig, dass auch Ihr Kind versteht, wo genau seine Probleme liegen und wie wir gemeinsam  mit der richtigen Strategie Verbesserungen erzielen können.

 

Die Therapie findet dann, je nach Ihren Möglichkeiten, ein- zweimal wöchentlich statt und dauert jeweils 45 Minuten. Darin eingeschlossen ist ein kurzes Gespräch mit Ihnen am Ende der Stunde, in dem wir über den Inhalt der vergangenen Stunde und sich daraus ergebende häusliche  Übungsaufgaben sprechen.

 

 

Kosten

Da es sich bei der LRS, wie bereits erwähnt, nicht um eine Krankheit handelt, werden die Kosten für eine Förderung in der Regel leider nicht von den Krankenkassen übernommen.

 

Bei Kindern und Jugendlichen, deren schulische, berufliche oder soziale Entwicklung gefährdet ist, besteht laut § 35a des Sozialgesetzbuches Anspruch auf Eingliederungshilfe. d.h. dass die Kosten durch das örtliche Jugendamt übernommen werden können. Es liegt im Ermessen des jeweiligen Jugendamtes, ob die Kriterien für eine drohende seelische Behinderung vorliegen und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Eingliederungshilfe erfüllt sind.

 

Liegen allerdings neben der LRS noch Symptome einer Sprachstörung und / oder einer auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung vor, kann eine Verordnung durch den Kinderarzt erfolgen.

 

Sprechen Sie in jedem Fall zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt.