Ärztliche Verordnung und Kostenübernahme

 

Die Kosten für logopädische Therapien werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Eine entsprechende “Heilmittelverordnung“ wird Ihnen von folgenden Ärzten ausgestellt:

  • Kinder- und Jugendärzten
  • Hausärzten / Allgemeinmedizinern
  • HNO-Ärzten
  • Neurologen
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzten

 

Zuzahlung

Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Eigenbeteiligung von 10% der Behandlungskosten zahlen (eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich). Außerdem wird bei Behandlungsbeginn pro Rezept eine Pauschale von 10 €  verlangt, die vom Behandler an die Krankenkasse weitergeleitet wird.

 

Privatpatienten

Vor Behandlungsbeginn werden die Kosten zwischen mir und Ihnen auf Basis der ortsüblichen Sätze vereinbart. Auf Wunsch erhalten Sie einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse. Die Kosten sind unabhängig von der jeweiligen Erstattung Ihrer Krankenkasse zu leisten.